Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die nordrhein-westfälische Landesregierung haben auch für die Luftreinhaltung in Aachen einen Vergleich geschlossen. Beide Seiten verkündeten am Montag eine Einigung mit der Stadt Aachen, wodurch der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel noch in diesem Jahr eingehalten werde. Der Vergleich sieht demnach unter anderem die Umrüstung der städtischen ÖPNV-Busflotte bis Jahresende vor.
Laut DUH sollen auch alle kommunalen Fahrzeuge – soweit möglich – mit Filtersystemen nachgerüstet werden. Das beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet demnach außerdem die versuchsweise Umwandlung einer Auto- in eine Radspur in der Innenstadt. Es sei „ein Schritt in eine echte Verkehrswende in Aachen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Rechtsstreit zwischen der Organisation und dem Land NRW endet mit der Einigung.
„In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen“, teilte das NRW-Umweltministerium mit. Resch verwies indes darauf, „weitergehende Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot“ kurzfristig bei einer Schiedsstelle beantragen zu können, sollten die beschlossenen Maßnahmen doch nicht ausreichen. Der Vergleich sieht gleichzeitig aber auch eine mögliche Lockerung von Maßnahmen vor, sobald der Stickstoffdioxid-Grenzwert zwei Jahre lang um mindestens zehn Prozent unterschritten wurde.