Versandhändler dürfen keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren

Rezeptpflichtige Medikamente
Rezeptpflichtige Medikamente

Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten künftig keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Dies legt das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken fest, das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am Donnerstag im Bundestag beschlossen wurde. Mit der Neuregelung gilt für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese im Geschäft vor Ort oder über eine EU-Versandapotheke beziehen. 

„Die Apotheken vor Ort sind für viele Menschen ein Stück Heimat“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt.“ Mit der Neuregelung werde für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken gesorgt. „So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land.“

Apotheken wird mit dem Gesetz zudem dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtige Arzneimitteln an gesetzlich Versicherte im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.

Das neue Gesetz schafft außerdem die Möglichkeit zur Vereinbarung neuer Dienstleistungen zwischen dem Deutsche Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband. Denkbar sind beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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