Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sehen sich für eine mögliche große Zahl an Verfahren zu den neuen Corona-Beschränkungen gut aufgestellt. Die Gerichte könnten „in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz gewähren“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, der „Rheinischen Post“ vom Samstag.
Die 51 Verwaltungsgerichte und 15 Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe hätten die Maßstäbe für die Kontrolle von Grundrechtseinschränkungen zur Corona-Eindämmung in den vergangenen Monaten „immer weiter präzisiert“, erläuterte Seegmüller. Danach müsse „jede Eindämmungsmaßnahme für sich genommen notwendig sein“.
Es reiche nicht aus, dass eine Maßnahme lediglich als nützlich angesehen werde. Vielmehr dürften Behörden „nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig“ seien, betonte der Verwaltungsrichter. Erforderlich sei eine Maßnahme nur, wenn es keine gleich geeignete und zugleich weniger belastende Alternative gebe.
Am Montag treten in Deutschland viele neue Beschränkungen in Kraft. So wollen Bund und Länder die zuletzt rasant gestiegene Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder deutlich reduzieren.