Wegen der geplanten Änderungen am Brexit-Vertrag hat die EU ein rechtliches Verfahren gegen Großbritannien gestartet. Ihre Behörde habe an die Regierung in London ein Schreiben geschickt, das der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren sei, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag. Das Verfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der Geldbußen gegen Großbritannien verhängen könnte.
Das britische Unterhaus hatte am Dienstag grünes Licht für das umstrittene Binnenmarktgesetz gegeben. Großbritanniens Premierminister Boris Johnson will damit mehrere Schlüsselregelungen zu Nordirland im Brexit-Vertrag aushebeln. Darin geht es um die Aussetzung von Zollregelungen im Warenhandel für die britische Provinz und von Vorgaben zu Staatsbeihilfen für britische Unternehmen.
„Dieser Gesetzesentwurf ist seinem Wesen nach ein Verstoß gegen die im Austrittsabkommen festgelegte Verpflichtung von Treu und Glauben“, sagte von der Leyen. Darüber hinaus stehe er bei einer endgültigen Annahme „in vollem Widerspruch“ zu den Vereinbarungen zu Nordirland und Irland.
Da die von der EU gesetzte Frist für eine Rücknahme am Mittwoch ausgelaufen sei, starte die EU nun ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte von der Leyen. Großbritannien habe einen Monat Zeit, auf den Beschwerdebrief zu antworten.
Der Streit belastet auch die laufenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen und ein Handelsabkommen mit London. Großbritannien war zum 1. Februar aus der EU ausgetreten. Bis Ende des Jahres bleibt es aber während einer Übergangsphase noch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Ohne Abkommen droht zum Jahreswechsel ein harter wirtschaftlicher Bruch mit der Wiedereinführung von Zöllen.
Mit dem vom Unterhaus beschlossenen Binnenmarktgesetz befasst sich nun das Oberhaus, das House of Lords. Dort ist der Widerstand dagegen groß, nachdem Johnsons Regierung freimütig eingeräumt hatte, dass die einseitige Änderung des Brexit-Vertrages internationales Recht bricht. Die Lords können ein Inkrafttreten des Gesetzes letztlich aber nicht verhindern.