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AfD kündigt Verfassungsklage gegen Infektionsschutzgesetz an

AfD kündigt Verfassungsklage gegen Infektionsschutzgesetz an

Symbolbild: Deutsche Justiz

Die AfD will gegen das am Mittwoch verabschiedete Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. „Wir werden das neue Infektionsschutzgesetz juristisch prüfen lassen“, sagte AfD-Vize Tino Chrupalla den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstagsausgaben). „Zu diesem Zweck bereiten wir eine Normenkontrollklage vor.“

Ob sich das Bundesverfassungsgericht mit der Klage beschäftigen wird, ist dem Medienbericht zufolge allerdings fraglich. Eine abstrakte Normenkontrollklage kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags gestellt werden. Im Oktober war bereits der Versuch der AfD gescheitert, dieses Quorum für eine Normenkontrollklage gegen den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 zu erreichen.

Das Infektionsschutzgesetz soll unter anderem Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie wie Kontaktbeschränkungen oder Geschäftsschließungen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Die AfD lehnt es vehement ab.

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