Zum Auftakt der Schlussdebatte im Bundestag über das neue Infektionsschutzgesetz ist die rechtspopulistische AfD mit dem Versuch gescheitert, eine Vertagung der Beratungen zu erzwingen. Alle übrigen Fraktionen stimmten am Mittwoch gegen den Antrag, die Vorlage in die Ausschüsse zurückzuüberweisen. Sie warfen der AfD vor, eine Blockade des Parlaments versuchen zu wollen.
„Wir schließen heute ein vollkommen geordnetes Gesetzgebungsverfahren ab“, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer in der einleitenden Geschäftsordnungsdebatte, denn „wir wollen, dass Deutschland diese Pandemie besiegt“. Die AfD jedoch könne „nur dagegen“ sein, und das sei noch „größtenteils mit Verleumdungen und Unwahrheiten verbunden“.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider kritisierte besonders Vergleiche mit dem NS-Ermächtigungsgesetz aus den Reihen der AfD. „Wenn Leute wie Sie mit solchen geschichtlichen Parallelen spielen, machen sie die Demokratie verächtlich“, sagte Schneider.
„Sie wollen die Institutionen in den Schmutz ziehen, sie haben keine Alternativen, sie wollen nur Krawall machen“, kritisierte auch FDP-Geschäftsführer Marco Buschmann das Vorgehen der AfD. Zwar halte auch die FDP das von der großen Koalition vorgelegte Gesetz für schlecht, „aber es errichtet keine Diktatur“, hob Buschmann hervor.
Dagegen kritisierte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann das Gesetzesvorhaben als verfassungswidrige „Flickschusterei“. Er nannte die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, denn „keines schnitt tiefer ein in die Rechte der Menschen“.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz will die Koalition unter anderem die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie auf eine sichere gesetzliche Grundlage stellen. Dies ist jedoch auch mit Auflagen und Einschränkungen solcher Anordnungen verbunden. Die Befugnisse der Regierung „werden enger und nicht weiter gefasst“, betonte Grosse-Brömer.