Angeklagter in Prozess um Überfall auf Klub in Frankfurt an der Oder legt Geständnis ab

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Gut zwei Jahre nach einem bundesweit beachteten Überfall auf eine Diskothek in Frankfurt an der Oder hat ein Angeklagter vor dem Landgericht der brandenburgischen Stadt ein Geständnis abgelegt und sich entschuldigt. Das Gericht verurteilte den 42-jährigen Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Da der Mann bereits wegen anderer Delikte in Haft sitzt, wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt.

Der Angriff auf den Klub „Le Frosch“ im August 2018 hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil es sich bei den Tätern zumindest teilweise um Flüchtlinge gehandelt haben soll. Gegen vier weitere Angeklagte wird getrennt verhandelt, aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verfahren abgetrennt.

Zwei der ursprünglich Angeklagten waren in der Disko mit zwei anderen Gästen in Streit geraten. Nachdem der Klubbesitzer sie vor die Tür setzte, sollen sie sich laut Anklage mit einer Gruppe von zehn bis 15 Menschen verabredet haben, darunter auch der Verurteilte.

Bewaffnet mit Stangen, Messern, Steinen und Gürteln sollen sie Besucher angegriffen und die Räumlichkeiten der Diskothek beschädigt haben. Einer der Beschuldigten soll mit einer Mülltonne die Eingangstür eingeschlagen und versucht haben, mit einem Messer auf Klubbesucher einzustechen.

Im Rahmen seines Geständnisses entschuldigte sich der Angeklagte in der Verhandlung am Montag und sagte laut dem Gerichtssprecher, er habe zum Tatzeitpunkt eine „schwierige Zeit“ durchgemacht. Er habe in Deutschland „nicht richtig Fuß fassen können“ und viel getrunken.

Der Frankfurter Oberbürgermeister René Wilke (Linke) hatte nach dem Vorfall die Ausweisung der mutmaßlichen Täter, bei denen es sich um syrische Staatsangehörige handelte, gefordert, was ihm Kritik auch aus den eigenen Reihen einbrachte. Parteikollegen und die Grünen warfen ihm Symbolpolitik vor.

Die AfD hingegen begrüßte den Kurswechsel. „Im Gegensatz zur AfD verurteile ich nicht alle Flüchtlinge pauschal“, sagte Wilke in einem Interview mit der Berliner Tageszeitung „B.Z.“ nach dem Vorfall im Jahr 2018. „Es geht hier um Einzelfälle“.

Aufgrund der Corona-Pandemie startet der Prozess für die restlichen vier Angeklagten voraussichtlich erst im kommenden Jahr. Ob dem am Montag Verurteilten im Anschluss an seine Haftstrafe die Abschiebung droht, war unklar.

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