Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Pflicht zum Coronatest für Grenzgänger außer Kraft gesetzt. Mit dem am Dienstag in München veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss gab das Gericht einem Eilantrag zweier Schüler aus Österreich statt, die im benachbarten Landkreis Berchtesgadener Land ein Gymnasium besuchen. Bisher mussten sie sich nach der bayerischen Einreisequarantäneverordnung mindestens einmal pro Woche einem Coronatest unterziehen.
Der Senat zeigte sich überzeugt, dass die Testpflicht voraussichtlich im Hauptsacheverfahren als unwirksam eingestuft werde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für solch eine Pflicht seien derzeit nicht erfüllt. Außerdem sei zweifelhaft, ob die Anordnung für Grenzgänger verhältnismäßig sei, heißt es in dem Beschluss.
Da die Testpflicht zudem das in der Europäischen Union geltende Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger berühre, müsse die Empfehlung des Europäischen Rats für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie berücksichtigt werden. Dies solle insbesondere eine Diskriminierung von Deutschen und EU-Ausländern bei der Anordnung der Testpflicht verhindern.