Im Streit um die Flüchtlingsaufnahme hat der Berliner Senat auf Vorschlag von Innensenator Andreas Geisel (SPD) entschieden, gegen das Bundesinnenministerium zu klagen. Grund sei die Weigerung von Innenminister Horst Seehofer (CSU), der Aufnahme von 300 besonders gefährdeten Menschen aus Flüchtlingslagern in Griechenland in Berlin zuzustimmen, erklärte der Senat am Dienstag. Seehofer hatte das Landesaufnahmeprogramm mit Verweis auf die Dublin-III-Verordnung sowie die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Vorgehens abgelehnt.
Der Streit zwischen Bundesinnenministerium und aufnahmebereiten Ländern und Kommunen schwelt bereits seit langer Zeit. Insbesondere das verheerende Feuer im griechischen Flüchtlingslager Moria Anfang September brachte die Diskussion wieder auf die Tagesordnung.
Die Seebrücke-Bewegung, ein Zusammenschluss der Organisationen Sea Watch, Equal Rights und Beyond Borders, begrüßte den Schritt der Berliner Landesregierung. Sie forderte zudem andere Bundesländer auf, ebenfalls vor Gericht zu ziehen.
„Der bevorstehende Winter und die Pandemie verschlimmern die Situation für Schutzsuchende Menschen enorm“, erklärte Doreen Johann von Sea Watch. „Die angestrebte Aufnahme der Länder ist ein guter, aber noch lange nicht ausreichender Schritt – die Lage vor Ort erfordert die sofortige Evakuierung aller Menschen“.