Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat das Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt. Das Gericht gab in am Montag veröffentlichten Beschlüssen Eilanträgen von Betreibern statt. Die Richter entschieden mit Blick auf den Betrieb von Friseursalons sowie Tattoo- und Piercingstudios, die Vorgabe stelle voraussichtlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistern“ dar. (Az. 2 B 337/20 und 2 B 340/20)
Angesichts der von den Antragsstellern vorgetragenen Hygienekonzepte war es nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar, weshalb diese ihre Betriebe schließen müssen. Insbesondere Friseursalons hätten einen „deutlich höheren Kundendurchlauf“ und nach Angaben des Robert-Koch Instituts lasse sich „keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung“ des Coronavirus ableiten. Die Schließung dieser Betriebe sei somit unter dem „maßgeblichen Kriterium der Pandemiebekämpfung“ nicht nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.