BGH will im Januar über Revision in Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess entscheiden

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am 14. Januar über die Revision im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess entscheiden. Das teilte das Gericht nach der Verhandlung am Donnerstag mit. Die Staatsanwaltschaft geht mit der Revision gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts vor, das im Juli 2018 einen damals 52-jährigen Rechtsradikalen vom Vorwurf des zwölffachen Mordversuchs bei einem Sprengstoffanschlag freisprach.

Am 27. Juli 2000 war eine am Geländer der Fußgängerbrücke angebrachte Rohrbombe am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn explodiert. Zu diesem Zeitpunkt befand sich eine Gruppe von zwölf osteuropäischen Sprachschülern überwiegend jüdischen Glaubens auf der Brücke. Zehn Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Eine im sechsten Monat schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind.

Nach dem Anschlag rückte der als Neonazi bekannte Ralf S. ins Visier der Ermittler. Die Polizei konnte ihm die Tat aber nicht nachweisen. Das Landgericht sah im Juli 2018 erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten und sprach ihn nach sechsmonatiger Verhandlung frei. Der Sprengstoffanschlag hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über rechte Gewalt ausgelöst.

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