Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft über Hintergrundgespräche geben. Ein Pressevertreter forderte Informationen über Zeit, Ort, Teilnehmer und Inhalte solcher Gespräche im Jahr 2016, wie das Gericht am Montag mitteilte. In dem Fall ging es um Gespräche zwischen Vertretern des Bundeskanzleramts und Journalisten, über die Vertraulichkeit vereinbart worden war.
Zur Urteilsbegründung teilte das Gericht mit, der Kläger dürfe die entsprechenden Informationen auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs einfordern. Zum Informationsbestand einer Behörde gehöre laut Presserecht auch „das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern“, erklärte das Gericht. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Urteils ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.