Bundeskartellamt genehmigt Fusion der Buchhändler Thalia und Osiander

Thalia - Bild: Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Thalia - Bild: Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die Buchhändler Thalia und Osiander dürfen fusionieren: Das Bundeskartellamt genehmigte den angemeldeten Zusammenschluss am Donnerstag. Dadurch könne Thalia zwar „seine starke Position im deutschen Buchhandel weiter ausbauen“, erklärte Amtspräsident Andreas Mundt. Dennoch führe das Vorhaben weder für Verbraucher noch für Buchverlage zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs.“ Mit Onlinehändlern und kleineren Sortimentsbuchhändlern gebe es weiterhin genügend Einkaufsalternativen.

Thalia ist nach Angaben der Kartellwächter mit bundesweit 312 Filialen die größte Buchhandelskette in Deutschland, Osiander betreibt 72 Buchhandlungen – überwiegend in Süddeutschland. Trotz Überschneidungen in Bayern und Baden-Württemberg sah das Kartellamt auf der Beschaffungs- wie auch auf der Absatzseite „keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken“. 

Die Buchverlage hätten mit einem starken Onlinehandel, zahlreichen Sortimentsbuchhandlungen, Tankstellen, Supermärkten sowie dem Direktvertrieb nach wie vor genügend Absatzalternativen zum stationären Marktführer. Außerdem verwiesen die Kartellwächter auf die Buchpreisbindung, durch die kleinere Händler zumindest beim Verkaufspreis keinen Nachteil haben.

Im Mai 2019 hatte das Bundeskartellamt bereits die Fusion von Thalia mit dem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz präsenten Konkurrenten Mayersche abgenickt. „Gleichzeitig ist bekannt, dass Thalia weitere Bucheinzelhändler in eine gemeinsame Plattform einbinden möchte“, erklärte Mundt am Donnerstag. Es sei dabei vom Einzelfall abhängig, „inwieweit eine derartige Zusammenarbeit zukünftig kartellrechtlich zu prüfen ist“.

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