Bundesrat gibt grünes Licht für Ausbau von Offshore-Windparks

Offshore-Windpark
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Der Bundesrat hat grünes Licht für den Ausbau von Offshore-Windparks gegeben. Die Länderkammer billigte am Freitag ein Gesetz aus dem Bundestag, das verschiedene Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Windenergie auf See enthält. Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll von derzeit fünf Prozent auf 15 bis 20 Prozent bis zum Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. 

Das Gesetz hebt das Ausbauziel von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahr 2030 an. Um das zu erreichen, sollen die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und deren Netzanbindung beschleunigt werden – unter anderem durch straffere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen und damit zusammenhängende Entscheidungen zuständig.

Ein neues Verfahren beim Ausschreibungs-Höchstwert für Gebote soll verhindern, dass nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden. Dies drohe nach geltendem Recht, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Höchstwert wird künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt.

Darüber hinaus enthält das Gesetz ergänzende Regelungen zur Umsetzung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Kohleausstieg. Sie betreffen unter anderem den Fall, dass Beihilfegenehmigungen aus Brüssel nicht rechtzeitig erteilt werden.

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