Bundesverwaltungsgericht verhandelt über in NS-Zeit verkauftes jüdisches Grundstück

Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser
Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am Mittwoch mit dem Streit um ein Grundstück befasst, das der ursprüngliche jüdische Eigentümer zur Zeit des Nationalsozialismus verkaufte. Der Erbe der damaligen Käufer wehrt sich dagegen, den Erlös aus dem erneuten Verkauf des Grundstücks an die Nachkommen des ursprünglichen Eigentümers auszuzahlen. In dem Verfahren geht es vor allem darum, welche Fristen bei solchen Klagen gewahrt werden müssen. (Az. BVerwG 8 C 22.19)

Die Großeltern des Klägers kauften das Grundstück 1934 zu einem Preis, der knapp über dem Einheitswert lag. 1943 wurde das Vermögen des ursprünglichen Eigentümers eingezogen. Er wurde in einem Konzentrationslager ermordet. 1990 beantragten seine Erben die Rückübertragung. Kurz darauf verkauften der Kläger und seine Mutter das Grundstück. Der Staat verpflichtete sie, den Erlös an die Erben des ursprünglichen Eigentümers zu geben, wogegen der Mann klagte.

Nach dem Tod seiner Mutter schlug er das Erbe aus, das dann an das Land Sachsen ging. Dadurch veränderte sich der Auszahlungsbescheid: Der Erlös sollte nunmehr vom Kläger und dem Land Sachsen in Erbengemeinschaft herausgegeben werden. Auch gegen diesen veränderten Bescheid wandte sich der Kläger – allerdings zu spät, wie das Verwaltungsgericht Cottbus feststellte und seine Klage ablehnte. Der Mann legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Eine Entscheidung war bis zum Mittwochabend nicht bekannt.

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