Bürger aus Jemen können von Deutschland keine schärfere Überwachung der mit Hilfe der Airbase Ramstein gesteuerten US-Drohneneinsätze im Jemen verlangen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, bestünde eine solche „Schutzpoflicht“ nur, wenn aufgrund mehrerer bisheriger Völkerrechtsverstöße solche Verstöße auch künftig zu erwarten seien. (Az: 6 C 7.19)
Mit ihrer von den Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Reprieve unterstützten Klage hatten drei Jemeniten gerügt, die in ihrem Heimatland geflogenen US-Drohneneinsätze stünden nicht im Einklang mit dem Völkerrecht. Dabei bezogen sie sich vorrangig auf einen Angriff 2012, bei dem sie mehrere Angehörige verloren hatten.
Sie verlangten, dass Deutschland dies unterbindet oder gegenüber den USA zumindest auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, reichen die bisher geführten „Konsultationen auf unterschiedlichen diplomatischen und politischen Ebenen“ aber aus.