Einsetzen der imprägnierten Eizelle einer anderen Frau ist strafbar

Symbolbild: Embryospende
Symbolbild: Embryospende

Eine sogenannte imprägnierte Eizelle einer anderen Frau zur Herbeiführung einer Schwangerschaft zu nutzen, ist strafbar. „Jede Handlung, die die Entstehung eines Embryos künstlich fördert“, stelle ein „Befruchten“ im Sinne der Strafnorm dar, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München am Mittwoch. Vor Gericht standen drei Mitglieder des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“, die solche Eizellen an Paare mit Kinderwunsch vermittelt haben sollen. (Az. 206 StRR 1461/19)

Es handelte sich demnach um Eizellen, in die bereits ein Spermium eingedrungen war, die aber vor der Verschmelzung der Zellkerne eingefroren wurden. Sie stammten von Frauen, denen sie im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung entnommen worden waren. Nachdem diese sie nicht mehr brauchten, sollen sie aufgetaut und mit Zustimmung des Spenderpaares anderen Frauen eingesetzt worden sein. Zwei der Angeklagten sind Mediziner und sollen die Behandlungen selbst vorgenommen haben. 

Wenn sich die Eizelle zum Zeitpunkt des Einsetzens schon zum Embryo weiterentwickelt hatte, sei dies nicht strafbar, befand das Gericht. Für diese Fälle wurde der Freispruch des Landgerichts Augsburg in der Vorinstanz bestätigt. Mit den übrigen 17 Fällen, in denen das Entwicklungsstadium der Zelle unklar war, muss sich das Landgericht erneut befassen und klären, „welche Vorstellungen sich die Angeklagten vom Zustand der Zellen“ gemacht hätten. 

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