In den Ausweisdokumenten sind künftig Fingerabdrücke und Digitalfotos Pflicht. Der Bundesrat billigte am Freitag die vom Bundestag Anfang November beschlossene Neuregelung, mit der die Ausweise besser vor Fälschungen geschützt werden sollen. Ab August kommenden Jahres müssen zwei Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden. Ab Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder erlaubt, die durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden.
Im Rahmen der elektronischen Übermittlung wird auch geprüft, ob das digitale Foto biometrietauglich ist. Dies soll die Gefahr von Manipulationen unter anderem durch das so genannte Morphing verhindern. Dabei werden mehrere Bilder zu einem verschmolzen.
Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten, Passbilder vor Ort in Behörden zu erstellen. Die Aufnahmen können alternativ im Fotostudio oder im Amt gemacht werden. Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, können ein X in die Geschlechtsangabe eintragen lassen. Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden.