Eine Anhörung des deutschen Verdächtigen im Fall „Maddie“ bekommt ein juristisches Nachspiel. Christian B. soll beim Anlegen von Fußfesseln im Landgericht Braunschweig am Montag eine Verletzung der Rippen erlitten haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die genauen Umstände der Art und Weise der beabsichtigten Fesselung seien ebenso wie der dann folgende Geschehensablauf Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Nach einer kurzfristigen Behandlung im Krankenhaus habe die Anhörung stattgefunden. Bei dieser ging es um B.s Antrag, wegen einer zu deutlich mehr als zwei Dritteln verbüßten Haftstrafe für ein Drogendelikt die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.
Eine Entscheidung liege noch nicht vor. Da aber parallel noch wegen einer Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft im vergangenen Dezember ein Untersuchungshaftbefehl bestehe, stehe aktuell keine Haftentlassung von B. bevor.
Die gegen B. laufenden Mordermittlungen im Fall „Maddie“ sind von den zwei anderen Fällen unabhängig. B. wird verdächtigt, 2007 in Portugal die dreijährige Madeleine McCann entführt und getötet zu haben.