Die EU-Wettbewerbshüter haben dem Internet-Händler Amazon eine Benachteiligung von unabhängigen Anbietern auf seiner Verkaufsplattform vorgeworfen. Nach einer vorläufigen Prüfung verstoße das US-Unternehmen „durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften“, erklärte die Kommission am Dienstag. Sie beschuldigt Amazon, „nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch“ für das eigene Geschäft zu nutzen.
Die Kommission hat ihre Untersuchung zu dem Fall noch nicht abgeschlossen. Sie teilte Amazon nun offiziell die Beschwerdepunkte mit. Das Unternehmen hat damit die Möglichkeit, darauf zu reagieren.
Gleichzeitig leitete die Kommission aber auch ein zweites förmliches Kartellverfahren ein. Hier prüfen die Wettbewerbshüter, ob Amazon eigene Angebote und solche von Verkäufern, die Logistik- und Versanddienste des US-Unternehmens nutzen, bevorzugt behandelt.
Es müsse verhindert werden, dass „Plattformen mit Marktmacht“ ihre Position ausnutzen, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert.“
Amazon ist eine der größten Handelsplattformen weltweit und in Deutschland und anderen europäischen Ländern Marktführer. Laut eigenen Angaben stammen mehr als die Hälfte der Verkäufe von externen Händlern – beim Rest tritt Amazon selbst als Verkäufer auf.