Ex-Verfassungsrichter Papier empfiehlt Grundgesetzänderung für digitale Wahlparteitage

Deutsches Grundgesetz
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In der Debatte um digitale Wahlparteitage hat sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, für eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen. „Damit wäre dann jeder Streit über die Zulässigkeit digitaler Vorstandswahlen ausgeräumt“, sagte Papier der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Montag. Unter anderem die CDU diskutiert, wegen der Corona-Pandemie ihre nächste Vorsitzendenwahl virtuell abzuhalten. Da es dafür rechtlich noch keine Möglichkeit gibt, soll das Ergebnis gegebenfalls per Briefwahl bestätigt werden.

Zusätzlich zu einer erforderlichen Änderung des Parteiengesetzes hielte er auch eine Anpassung des Grundgesetzes in diesem Punkt für empfehlenswert, um in Ausnahmesituationen digitale Wahlen zu ermöglichen, sagte Papier. „Um Rechtssicherheit zu haben, wäre es sogar entscheidend, diese Möglichkeit in der Verfassung zu verankern.“

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