Ex-Wirecard-Chef Braun beruft sich auf Aussageverweigerungsrecht

Markus Braun - Bild: Wirecard
Markus Braun - Bild: Wirecard

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun hat sich in seiner Befragung vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Zu Beginn seiner Befragung verlas der frühere Vorstandsvorsitzende des insolventen Zahlungsdienstleisters, der derzeit in Bayern in Untersuchungshaft sitzt und für die Zeugenbefragung nach Berlin gebracht worden war, eine entsprechende Erklärung. Demnach wolle er sich zunächst und vorrangig gegenüber der Staatsanwaltschaft München I äußern. Darüber hinaus werde er keine weiteren Angaben machen.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse der Bundesregierung und der Behörden im Fall Wirecard aufklären. Das Zahlungsdienstleistungsunternehmen hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet. Es soll jahrelang seine Bilanzen gefälscht haben. Insgesamt 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten in Asien liegen sollten, sind nicht auffindbar. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

In seiner Erklärung führte Braun an, dass er auf die Unabhängigkeit der Ermittlungsbehörden vertraue und am Ende unabhängige Gerichte entscheiden würden. Er habe angeboten, sich gegenüber der Staatsanwaltschaft „zeitnah“ zu verfahrensrelevanten Sachverhalten zu äußern.

Zugleich verlas Braun, dass er zu keiner Zeit die Feststellung getroffen oder auch nur Hinweise darauf erhalten habe, dass sich Behörden oder Aufsichtsstellen nicht korrekt, pflichtwidrig oder unlauter verhalten hätten. Dies gelte auch für den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer, die „offenbar getäuscht“ worden seien. 

Vor diesem Hintergrund sei nicht nachvollziehbar, warum externe Aufsichtsstellen, die „viel weiter weg“ seien, Versäumnisse zu verantworten haben sollten. Wiederholt antwortete Braun auf Fragen des Ausschusses, dass er sich über diese Erklärung hinaus nicht äußern werde. 

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