Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun muss am Donnerstag doch persönlich vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies seine Anträge dagegen zurück, da „die beanstandeten Maßnahmen rechtmäßig und insbesondere mit Blick auf die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht unverhältnismäßig“ seien, wie das Gericht am Dienstagabend in Karlsruhe mitteilte. Braun wollte nicht aus der U-Haft in Bayern nach Berlin reisen und begründete das mit dem Corona-Risiko. (Az. 3 ARs 14/20)
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse der Bundesregierung und der Behörden im Fall Wirecard aufklären. Das Zahlungsdienstleistungsunternehmen hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet. Es soll jahrelang seine Bilanzen gefälscht haben. Insgesamt 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten in Asien liegen sollten, sind nicht auffindbar. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.