Website-Icon Nürnberger Blatt

FDP, Linke und Grüne ziehen wegen Wahlrechtsreform vors Bundesverfassungsgericht

FDP, Linke und Grüne ziehen wegen Wahlrechtsreform vors Bundesverfassungsgericht

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Die Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen wollen gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht gegen die jüngste Wahlrechtsreform vorgehen. Es werde eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle angestrengt, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Freitag in Berlin. Ein Grund dafür sei, dass die Gesetzesnovelle ihren Zweck „objektiv nicht“ erfülle, eine weitere Vergrößerung des Bundestags zu verhindern.

Stattdessen drohe das Parlament auch nach der nächsten Bundestagswahl erneut zu wachsen, so dass es „an Funktionstüchtigkeit und Ansehen verliert“, warnte Buschmann. Er kritisierte auch die „Verschlimmbesserung“ des Mechanismus‘ zur Mandatsverteilung. Dieser sei „zugunsten der Union gezielt verzerrt worden“.

Schließlich sei das Gesetz auch noch so schlecht formuliert, dass selbst Experten manche Teile nicht verstünden. Es sei „die heilige Pflicht der demokratischen Opposition, fahrlässige Schäden“ an der parlamentarischen Demokratie zu verhindern, wie sie durch dieses Gesetz drohten, sagte Buschmann zu der ungewöhnlichen Zusammenarbeit mit Linken und Gründen.

Der Linken-Rechtsexperte Friedrich Straetmanns sagte, die Wahlrechtsänderung sei „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und eine „politische Mogelpackung“, da sie nicht zur Verkleinerung des Bundestags geeignet sei. Auch Straetmanns warf der Union vor, sich mit der Reform einen Vorteil verschaffen zu wollen. 

Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann bezeichnete das Gesetz als „grottenschlecht“. Es handele sich um „eine Scheinreform“, die ihren Zweck nicht erfülle. Auch sei der Gesetzestext nicht hinreichend klar formuliert. „Mit diesem Wahlrecht kann die Zusammensetzung des nächsten Deutschen Bundestages nicht nachvollziehbar aus einem Wahlergebnis berechnet werden.“

Der Bundestag hatte die Reform im Oktober beschlossen. Sie sieht vor, dass drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden, was nach dem derzeitigen Stand der Umfragen einen Vorteil für CDU und CSU bedeutet. Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.

Mit einer abstrakten Normenkontrolle können ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder die Bundesregierung oder eine Landesregierung von Karlsruhe prüfen lassen, ob eine Norm des Bundes- oder Landesrechts mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der Regel ist damit die Forderung verbunden, die angegriffene Regelung zu kippen.

Die mobile Version verlassen