Fraktionen in Rheinland-Pfalz wollen ausschließliche Briefwahl ermöglichen

Stimmzettel
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Mehrere Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag wollen es angesichts der Corona-Pandemie ermöglichen, dass bei der Landtagswahl im März 2021 auch ausschließlich per Briefwahl abgestimmt werden kann. Eine erste Beratung über eine Änderung des Landeswahlgesetzes soll am kommenden Mittwoch bei der Plenarsitzung stattfinden, teilte die SPD-Fraktion am Donnerstag mit. Der Gesetzesentwurf stammt von den Fraktionen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen, FDP sowie der CDU.

Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Landtagswahl nicht als klassische Urnenwahl stattfinden könne, hieß es zur Begründung. Für die ausschließliche Durchführung von Kommunal- und Landtagswahlen per Briefwahl gebe es jedoch bisher keine gesetzlichen Regelungen. 

Durch die angestrebte Gesetzesänderung werde die „Grundlage dafür geschaffen, dass in Notsituationen wie einer pandemischen Notlage oder anderen Naturkatastrophen die Stimmabgabe bei Landtags- und Kommunalwahlen regional begrenzt auch ausschließlichen per Briefwahl erfolgen kann“, erklärten die Fraktionen.

Der Landeswahlleiter soll die ausschließliche Briefwahl laut Gesetzesentwurf frühestens 45 Tage vor dem Wahltag anordnen können, wenn mit gesundheitlichen Gefahren bei der Urnenwahl zu rechnen sei. Zudem soll die Landesregierung eine landeseinheitliche Briefwahlverordnung erlassen können, mit der Stimmberechtigten im Falle einer ausschließlichen Briefwahl automatisch die Beteiligung daran ermöglicht werden soll. Derzeit ist das nur auf Antrag möglich.

Die geplanten Änderungen sollen zudem kleinere Parteien unterstützen, die wegen der Corona-Pandemie Schwierigkeiten hatten, Unterschriften für eine Zulassung zur Landtagswahl zu sammeln. Daher soll die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesenkt werden. 

Die AfD-Fraktion kritisierte die geplanten Änderungen. Bei Briefwahlen sei ein höheres Manipulationsrisiko gegeben, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Jan Bollinger. Eine Verpflichtung zur Briefwahl sei unverhältnismäßig.

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