Die Deutsche Fußballliga (DFL) muss Bremen für einen Polizeieinsatz bei einem sogenannten Hochrisikospiel vor fünfeinhalb Jahren rund 386.000 Euro bezahlen. Eine Klage der DFL gegen den entsprechenden Gebührenbescheid wies das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) nach Angaben vom Mittwoch ab und beendete damit vorläufig einen jahrelangen Rechtsstreit der beiden Beteiligten, der zuvor bereits vom Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entschieden worden war.
Das Land Bremen hatte von der DFL eine Beteiligung an den Kosten für ein sogenanntes Hochrisikospiel zwischen den Bundesligavereinen Werder Bremen und Hamburger SV gefordert, bei denen die Polizei 2015 wegen der Gefahr von Krawallen mit besonders vielen Beamten im Einsatz war. Das Bremer OVG entschied in der Sache bereits einmal, anschließend ging die Sache allerdings noch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Richter dort segneten die Gebührenforderung des Landes in einem Grundsatzurteil im vergangenen Jahr als grundsätzlich berechtigt ab. Zugleich ordneten sie eine neue Verhandlung vor dem OVG an, in der noch einmal bestimmte Einzelheiten der Berechnung der Gebührenhöhe geklärt werden sollten. Strittig war etwa, ob die DFL auch für die Kosten für die Festnahme einzelner sogenannter Störer aufkommen muss.
Zusätzlich ging es nach Gerichtsangaben um die genauen Dienstzeiten der eingesetzten Polizisten. Während des laufenden Prozesses vor dem OVG hatte der Bremer Senat nach eigenen Angaben eine Reduzierung der Gebührenhöhe von ursprünglich 425.000 Euro auf abschließend nunmehr rund 386.000 Euro mit der DFL vereinbart. Dadurch sollte eine weitere zeitaufwändige Beweisaufnahme vermieden werden.
Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen könnte die DFL theoretisch allerdings noch mit einer neuen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgehen.
Insgesamt stellte Bremen der DFL die Kosten für vier Hochrisikospiele aus den Jahren 2015 und 2016 in Rechnung. Nach der exemplarischen Klärung der Rechtslage anhand der Partie zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV vor dem Bundesverwaltungsgericht überwies die Liga dem Bundesland im vorigen Jahr unter Vorbehalt zunächst die gesamte geforderte Summe von 1,17 Millionen Euro, um Fristen zu wahren. Sie betonte aber, dass damit nicht deren Rechtmäßigkeit anerkannt wurde.
Bremen drängt seit längerem darauf, die Profivereine der ersten und zweiten Bundesliga an Extrakosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zu beteiligen, bei denen mit mehr Gewalt als üblich zu rechnen ist. Es brachte unter anderem bereits die Idee eines Fonds ins Spiel, in den die Vereine gemeinsam einzahlen. Unter den übrigen Bundesländern stieß der Bremer Ansatz bislang jedoch auf Ablehnung.