Die in den Abendstunden geltende Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt im rheinland-pfälzischen Koblenz ist rechtswidrig. Diese Regelung sei unverhältnismäßig, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mit und gab damit dem Eilantrag eines Bürgers statt. Die Stadt habe nicht geprüft, ob es in den betroffenen Gebieten mildere Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt.
Für die Zeit zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr hatte die Stadt eine Maskenpflicht in den Stadtteilen Altstadt, Mitte und Süd verhängt. Es sei aber nicht ersichtlich, dass sämtliche Bereiche der Stadtteile in den Abend- und Nachtstunden stark frequentiert würden, urteilten die Richter.
Darum verbiete sich die Annahme, dass in allen betroffenen Bereichen mit einer Unterschreitung des Mindestabstands zu rechnen sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum im November genau wie im Sommer auch an Werktagen mit Ansammlungen junger Menschen und damit verbundenem Alkoholkonsum gerechnet werden müsse.