Gericht kippt Quarantänepflicht für Reiserückkehrer in NRW

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten gekippt. Die Richter in Münster gaben mit ihrem Eilbeschluss am Freitag einem Kläger aus Bielefeld Recht. Der Mann hatte sich Mitte November auf den Balearen aufgehalten und argumentiert, dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus dort geringer sei als an seinem Wohnort. Eine zusätzliche Infektionsgefahr durch seine Einreise sei nicht begründet.

Das Gericht befand, dass die Pflicht zur Selbstisolierung „nicht geeignet sei“, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie beizutragen, wenn in dem Reiseland ein geringeres Ansteckungsrisiko bestehe. 

Die Einreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass sich Rückkehrer aus Regionen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete eingestuft wurden, zehn Tage lang in Selbstisolation begeben müssen.

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