Kampfsportlehrer darf nach Urteil wegen Kinderpornos keine Kinder mehr betreuen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Kampfsportlehrer, der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos verurteilt wurde, darf keine Kinder und Jugendlichen mehr betreuen. Er gilt als unzuverlässig, weil er keine Gewähr dafür bietet, dass er seine Kampfsportschule im Einklang mit dem geltenden Recht betreibt, wie das Verwaltungsgericht Mainz mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied.

Der Mann hatte gegen die Gewerbeaufsichtsbehörde geklagt, die ihm seine gewerbliche Tätigkeit als Kampfsportlehrer für Kinder und Jugendliche nach Bekanntwerden des Urteils verboten hatte. Dass die Verbreitung der Kinderpornos nicht im Rahmen der Kampfsportschule geschehen sei, habe keinen Einfluss auf die Unzuverlässigkeitsprognose, urteilten die Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Sportschule in ihrer Entwicklung störend beeinträchtigt werden könnten.

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