Keine Mehrheit für bundesweite Volksentscheide auf dem Grünen-Parteitag

Volksabstimmung - Bild: Nürnberger Blatt
Volksabstimmung - Bild: Nürnberger Blatt

Auf dem Bundesparteitag der Grünen haben Anträge für bundesweite Volksabstimmungen am Sonntag keine Mehrheit gefunden. Die Forderung wird somit nicht in das neue Grundsatzprogramm aufgenommen. Der Vorschlag des Bundesvorstands, statt bundesweiten Volksentscheiden Bürgerräte zu etablieren, setzte sich knapp mit 51,48 Prozent durch. Parteichef Robert Habeck hatte zuvor auf die Gefahr einer Stärkung des Populismus nach dem Motto verwiesen: „Die da oben sind sowieso alle Verräter, das Volk weiß es besser.“

„Volksentscheide werden polarisieren“, mahnte Habeck. „Sie werden nicht den Diskurs in der Gesellschaft befördern, sondern die Spaltung der Gesellschaft.“ Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin sagte mit Blick auf die Bedrängung von Bundestagsabgeordneten durch Gäste der AfD, es gehe mehr denn je darum, die parlamentarische Demokratie zu stärken.

Das ins Grundsatzprogramm aufgenommene Modell der Bürgerräte sieht vor, dass bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürgern in die Gesetzgebung einfließt. Dafür sollen Bürger per Los ausgewählt werden.

Für bundesweite Volksabstimmungen hatte unter anderem Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner geworben. Durch Volksabstimmungen würden in Deutschland nur progressive Anliegen durchgesetzt, sagte er auf dem digitalen Parteitag. „Lasst uns mutig sein“, forderte Kellner. Es sei wichtig, „dass Menschen nicht nur alle vier Jahre entscheiden können“. Der von ihm unterstützte Antrag erhielt 46,36 Prozent der Delegiertenstimmen.

Auch Anträge zur Absenkung des Wahlalters auf unter 16 Jahre setzten sich auf dem Parteitag nicht durch. Beschlossen wurde der Vorschlag des Bundesvorstands, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.

Im entsprechenden Kapitel „Demokratie stärken“ des Grundsatzprogramms heißt es, die Demokratie habe ein erhebliches Repräsentationsdefizit, wenn Millionen Jugendliche und Kinder ausgeblendet würden, obwohl sie von Geburt an Staatsbürger seien. „Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.“

Die Schlussabstimmung über das gesamte neue Grundsatzprogramm findet am Sonntagnachmittag statt.

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