Klage wegen Verwendung von „Y.M.C.A.“ bei Trump-Auftritten

Amerikanische Justiz - Bild: photovs via Twenty20
Amerikanische Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Wegen des Abspielens des Disco-Hits „Y.M.C.A.“ bei Wahlkampfauftritten von US-Präsident Donald Trump wollen die Inhaber der Urheberrechte Klage einreichen. Dies kündigte am Donnerstag in Paris der Anwalt Richard Malka an, der die Eigentümer der Rechte an dem Hit der Band Village People aus dem Jahr 1978 vertritt. Der Song war auch für einen Wahlkampfspot Trumps verwendet worden.

Die Verwendung des Lieds für die Trump-Kampagne stelle „eindeutig einen Diebstahl des Eigentums Anderer“ dar, sagte Malka. Dass der Song für politische Zwecke des US-Präsidenten eingesetzt wird, hätten die Rechte-Inhaber bei entsprechender Anfrage „niemals akzeptiert“. 

Nach Angaben des Anwalts soll die Klage in den kommenden Tagen sowohl in den USA als auch in Frankreich eingereicht werden. Zu den Rechte-Inhabern gehört das französische Musiklabel Scorpio Music.

„Y.M.C.A.“ war von den Franzosen Jacques Morali und Henri Belolo zusammen mit dem US-Sänger Victor Willis von den Village People komponiert worden. Die Band war Ende der siebziger Jahre überaus erfolgreich. „Y.M.C.A.“ wurde zu einer Hymne der Homosexuellen-Bewegung.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44839 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt