Koalition einigt sich auf Homeoffice-Pauschale

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Symbolbild: Homeoffice

Die Koalition will diejenigen steuerlich entlasten, die wegen der Corona-Pandemie viel zu Hause arbeiten. Die Finanzpolitiker von Union und SPD einigten sich laut Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag auf eine neue Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag. Höchstens sollen aber 600 Euro im Jahr geltend gemacht werden können. Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

„Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer – unbürokratisch und leicht nachvollziehbar“, sagte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm der „FAZ“. „Wir wollen als CSU diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben.“

Noch nicht endgültig entschieden ist laut Bericht, ob die neue Homeoffice-Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro gewährt wird. Wenn dieser separat laufen würde, würden alle direkt profitieren – je nach individueller Belastung. Wenn die Homeoffice-Pauschale wie andere Werbungskosten der Arbeitnehmer behandelt wird, hieße das, dass nur diejenigen profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommen.

Das Bundesfinanzministerium spricht sich für letzteres aus: „Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung“, zitierte die „FAZ“ aus einem aktualisierten Konzept des Ministeriums. 

Mit der Homeoffice-Pauschale greift die Koalition eine Initiative der Länder Hessen und Bayern auf: „Der hessische und bayerische Vorschlag ist ein unbürokatischer Ansatz, um die zusätzlichen Kosten für das Homeoffice geltend zu machen“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler der Zeitung. „Die Regeln für die Anerkennung eines Arbeitsplatzes sind derzeit sehr restriktiv.“ Er habe sich lange für eine Lösung im Sinne der Arbeitnehmer eingesetzt. „Im Jahressteuergesetz 2020 könnte dieser Vorschlag nun zügig umgesetzt werden.“

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