Kommunen fordern rasche Einigung auf neuen Bußgeldkatalog für Temposünder

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Symbolbild: Blitzer

Vor der Bundesratssitzung an diesem Freitag hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStG) einen raschen Kompromiss im Streit um den neuen Bußgeldkatalog für Temposünder gefordert. „Bund und Länder müssen die Hängepartie endlich beenden und eine Einigung finden“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ („NOZ“, Freitagsausgabe). Anstelle „weiterer ideologischer Debatten“ um Fahrverbote werde eine Reform gebraucht, welche die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer grundlegend verbessere.

Der Bundesrat befasst sich auf seiner Sitzung am Freitag mit einem Kompromissvorschlag zu dem Bußgeldkatalog. Laut dem vom Justizausschuss kommenden Vorschlag sollen die Geldbußen für Raser „nahezu verdoppelt“ werden, wie die „NOZ“ berichtete. Überdies seien Fahrverbote bei Tempoüberschreitungen ab 26 Stundenkilometern innerorts und ab 36 Stundenkilometern außerorts vorgesehen, und zwar schon „bei einem erstmaligen Verstoß“.

Für die Kommunen sei dies „ein tragfähiger Kompromiss“, sagte Landsberg. Allerdings müsse „die Möglichkeit der Bewährung bei erstmaligem Verstoß ergänzt werden“. Der DStGB-Hauptgeschäftsführer warnte vor einem „falschen Feldzug gegen das Auto“, indem Strafen für Temposünder „unverhältnismäßig erhöht“ würden.

Die ursprüngliche Neufassung des Bußgeldkatalogs durch das Bundesverkehrsministerium hatte ein einmonatiges Fahrverbot bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 Stundenkilometern innerorts beziehungsweise 26 Stundenkilometern außerorts vorgesehen. Gemäß der alten Straßenverkehrsordnung (StVO) lagen die Grenzen bei 31 Stundenkilometern innerorts und 41 Stundenkilometern außerorts. Die neuen Bestimmungen hatten eigentlich ab Ende April gelten sollen. Wegen eines Formfehlers wurden sie jedoch nicht rechtskräftig und zurückgenommen.

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