Landgericht weist Großteil der Anklage im Fall des Bremer „Bamf-Skandals“ ab

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg

Das Strafverfahren um mutmaßlich unrechtmäßige Entscheidungen in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll laut Bremer Landgerichts lediglich in wenigen Fällen eröffnet werden. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, lehnte es die Zulassung der Anklage gegen die frühere Behördenleiterin und zwei Rechtsanwälte in der weitaus überwiegenden Zahl der von der Bremer Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Fälle ab. 

Gegen einen der beschuldigten Anwälte soll es demnach überhaupt keine gerichtliche Hauptverhandlung geben. Zugleich soll sich die ehemalige Chefin der Außenstelle nur wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen, der Fälschung von beweiserheblichen Daten in sechs Fällen sowie der Verletzung von Dienstgeheimnissen in ebenfalls sechs Fällen verantworten. Einem weiteren Anwalt soll wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen, der Vorteilsgewährung sowie der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung in zwei Fällen der Prozess gemacht werden.

Die Bremer Staatsanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten in ihrer im September 2019 erhobenen Anklage dagegen 121 Taten vor. Demnach sollen die Behördenleiter und die Anwälte ein „auf Dauer angelegtes System“ zur Begünstigung von Mandanten der beiden Juristen betrieben haben, deren Asylanträge zuvor entweder abgelehnt oder aber so beschieden worden waren, dass daraus ein schlechterer Schutzstatus als zuvor resultierte.

Von der Staatsanwaltschaft verfasste Anklageschriften werden von den zuständigen Gerichten geprüft. Sie entscheiden dabei, ob eine Verurteilung mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, bevor sie eine öffentliche Hauptverhandlung gegen Beschuldigte eröffnen. Das Bremer Landgericht verwies zur Begründung am Freitag auf „rechtliche Erwägungen“, nannte aber keine Details. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Die Staatsanwaltschaft könnte dagegen noch Widerspruch einlegen.

Der Fall der Bremer Bamf-Außenstelle erregte im Frühjahr 2018 bundesweit Aufmerksamkeit, nachdem er durch Medienberichte öffentlich geworden war. Zunächst war die Rede von angeblich mindestens 1200 unrechtmäßig bewilligten Asylanträgen. Eine Prüfgruppe des Bamf fand bei einer genauen Untersuchung der Akten von 18.000 Antragstellern aus den Jahren 2006 bis 2018 dann in 145 Fällen Belege für „manipulative Einflussnahme“.

Bremer Staatsanwaltschaft und Polizei gründeten parallel eine Ermittlungsgruppe, die unter anderem auch durch Experten des Bundeskriminalamts (BKA) und des Bamf unterstützt wurde. Deren Arbeit mündete in die Anklage der Staatsanwaltschaft, die davon ausgeht, dass sich die Beschuldigten über Jahre hinweg in einer Vielzahl von Fällen in einer strafrechtlich relevanten Weise über Entscheidungen von Gerichten oder anderer Außenstellen des Bamf hinwegsetzten, um Asylbewerbern Vorteile zu verschaffen.

Die Anklage listet letztlich 121 Straftaten auf. Dabei geht es nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft vor allem um Delikte aus dem Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts, aber auch um Straftaten wie etwa Vorteilsnahme und -gewährung, Urkundenfälschung oder Verletzungen von Dienstgeheimnissen. 

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