Mindestlohn für rund 700.000 Reinigungskräfte in Deutschland steigt um elf Prozent

Reinigungskraft - Bild: Nodar via Twenty20
Reinigungskraft - Bild: Nodar via Twenty20

Der Mindestlohn für knapp 700.000 angestellte Reinigungskräfte in Deutschland steigt in den kommenden Jahren kräftig um elf Prozent. Darauf einigten sich die Tarifparteien im Gebäudereiniger-Handwerk, wie beide Seiten am frühen Mittwochmorgen mitteilten. Demnach steigt der Lohn von derzeit 10,80 Euro pro Stunde in drei Stufen: Im Januar klettert er auf 11,11 Euro pro Stunde, 2022 auf 11,55 Euro und 2023 auf zwölf Euro.

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr es auf Sauberkeit und Hygiene in Krankenhäusern, Schulen und Büros ankommt. Für ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen erhalten die Beschäftigten nun eine faire Anerkennung“, erklärte Ulrike Laux, die Verhandlungsführerin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Drei Viertel aller Beschäftigten arbeiten laut Gewerkschaft zum Branchenmindestlohn. Für sie bedeute die Einigung ein „kräftiges Plus“ und einen „großen Schritt heraus aus dem Niedriglohnsektor“, betonte Laux.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Christian Kloevekorn, nannte die Einigung in der vierten Tarifrunde einen „Tarifvertrag der Vernunft“. „Mit dem Abschluss unterstreichen die Arbeitgeber des beschäftigungsstärksten deutschen Handwerks einmal mehr, dass sie den Beschäftigten nicht nur Applaus spenden, sondern dass sie in der Praxis für attraktive und zukunftsfähige Konditionen sorgen.“

Zwar sei der Abschluss für die von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe „am Rande des Machbaren“, erklärte Kloevekorn vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs seien für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die unsichere Zukunft durch Corona aber „ein sehr hohes Gut“. 

Die Gebäudereinigung setzte laut IG BAU im vergangenen Jahr 19,6 Milliarden Euro um. Die tariflichen Mindestlöhne werden in der Regel vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Damit haben alle Beschäftigten in Reinigungsfirmen Anspruch auf die Lohnuntergrenzen.

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