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Mögliches dienstrechtliches Verfahren gegen Staatsanwältin nach Teilnahme an Querdenken-Demo

Mögliches dienstrechtliches Verfahren gegen Staatsanwältin nach Teilnahme an Querdenken-Demo

Justiz - Bild: Lightspruch via Twenty20

Eine Berliner Staatsanwältin soll an einer sogenannten Querdenken-Demonstration teilgenommen und Verschwörungstheorien auf Facebook geteilt haben. Der „Tagesspiegel“ berichtete am Freitag von dem Vorfall, bei dem sie auch versucht haben soll, eine Polizeikette zu durchbrechen. Auf ihrer Facebookseite habe sie außerdem Inhalte geteilt, die eine Nähe zur Reichsbürgerideologie nahelegten, berichtete die Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nun ein dienstrechtliches Verfahren gegen die Beamtin.

Als Staatsanwältin sei die namentlich nicht identifizierte Frau zuständig für jugendliche Kriminelle und Straftäter und somit im „Kernbereich staatlicher Gewalt tätig“, berichtete der „Tagesspiegel“. In ihren Beiträgen habe die Staatsanwältin die aktuellen Corona-Maßnahmen mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht und auf das Video eines ultrarechten AfD-Politikers verwiesen. Mehrfach soll sie auch Posts geteilt haben, die die schwarz-weiß-rote Reichsflagge zeigten.

Grundsätzlich habe jeder Bürger das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen, erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag auf Nachfrage. Mitarbeiter des öffentlichen Diensts hätten aber gewisse Einschränkungen zu beachten, wie beispielsweise das Mäßigungsgebot. „Hier werden derzeit umfassend dienstrechtliche Konsequenzen und das Vorliegen von Rechtsverstößen geprüft“, erklärte eine Sprecherin.

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