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Neues Infektionsschutzgesetz soll Corona-Maßnahmen gerichtsfest machen

Neues Infektionsschutzgesetz soll Corona-Maßnahmen gerichtsfest machen

Symbolbild: Deutsche Justiz

Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, mit der die Corona-Einschränkungen künftig besser vor den Gerichten bestehen sollen. Die Vorlage enthält nach Angaben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesetzliche Konkretisierungen für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen. Spahn wertete die Pandemiebekämpfung als „Mammutaufgabe“, deren Höhepunkt noch nicht erreicht sei.

Das Gesetz soll bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November verabschiedet werden. Mit der Neuregelung wird die gesetzliche Grundlage für die Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert.

Dafür wird es Spahn zufolge neben der bisherigen Generalklausel eine Aufzählung konkreter Maßnahmen in der jetzigen Pandemie geben. Mützenich nannte als Beispiel die pandemiebedingte Schließung von Gaststätten. Dafür solle dem Gesetz ein neuer Paragraf 28a hinzugefügt werden.  

Nach Angaben von Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) werden dort 14 Punkte aufgeführt – etwa die Anordnung von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, von Abstandsgeboten und Maskenpflicht sowie Beschränkungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Union hatte die jetzt geplante Gesetzesänderung zunächst nicht für nötig gehalten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich skeptisch geäußert. 

„Um die Pandemie im Griff zu behalten, mussten wir die Notbremse ziehen“, sagte Spahn mit Blick auf die seit Montag geltenden neuen Beschränkungen. Es werde ein schwieriger November sein. Auch nach Ablauf diesen Monat würden alle weiterhin „vorsichtig sein müssen“.

Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Morgen unter Berufung auf Angaben der Gesundheitsämter mitteilte, wurden am Vortag 15.352 neue Ansteckungsfälle erfasst. Insgesamt wurden damit seit dem Beginn der Pandemie in Deutschland 560.379 Infektionsfälle registriert. Die am Dienstag gemeldete Zahl der Neuinfektionen liegt deutlich unter den Spitzenwerten der vergangenen Woche.

RKI-Vizechef Lars Schaade verwies darauf, dass sich die Zahl der Fälle zuletzt innerhalb von zehn Tagen verdoppelt habe. Ginge es so weiter, werde an Weihnachten die Zahl von 400.000 pro Tag erreicht. Die Zahl der auf Intensivstationen behandelten Patienten sei auf 2243 gestiegen. 

Allerdings gibt es einen leichten Rückgang beim so genannten R-Wert, der angibt, wie viele weitere Menschen ein Infizierter ansteckt. Er sei von etwa 1,4 auf knapp 1,1 zurückgegangen. Die etwas flachere Kurve aus den vergangenen Tagen gebe aber noch keinen Aufschluss darüber, ob eine „Trendwende“ erreicht sei. Solange der R-Wert noch über 1,0 liege, gebe es noch ein exponentielles Wachstum.

Schaade wies zudem auf mögliche Engpässe bei den Testkapazitäten hin. Würde in der kälteren Jahreszeit jeder Mensch mit Erkältungssysmptomen getestet, wären mehr als drei Millionen Tests pro Woche nötig. Deswegen habe das RKI die Empfehlungen zu den Testkriterien angepasst. Faktoren seien nunmehr insbesondere die spezifischen Corona-Symptome oder die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

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