Die seit Anfang des Monats geltenden Einschränkungen des Teil-Lockdowns haben nach Angaben des Deutschen Richterbunds in den meisten Fällen Bestand. In etwa neun von zehn Eilverfahren hätten Verwaltungsgerichte die staatlichen Maßnahmen bestätigt, teilte der Richterbund der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Mittwoch mit.
Demnach gingen bis Montag insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die Maßnahmen ein. „In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, der Zeitung.
Während die Erfolgsquote der Eilverfahren im bundesweiten Schnitt bei rund zehn Prozent liege, falle sie bei einzelnen Gerichten auch deutlich höher oder niedriger aus.