„Querdenken“-Bewegung nicht Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz wird die „Querdenken“-Bewegung vorerst nicht förmlich zum Beobachtungsobjekt erklären. Das ist nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND, Sonntagsausgaben) das Ergebnis einer Besprechung der Amtsleiter des Bundesamtes und der 16 Landesämter in der vergangenen […]
