Polizei darf Vermieter Einsatzkosten bei Lebensgefahr in Rechnung stellen

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Wer eine Wohnung an Feriengäste vermietet und sie durch den Austausch des Türschlosses aussperrt, muss bei einer Gefahr für Leib oder Leben einen Polizeieinsatz und die Gebühren für einen Schlüsseldienst zahlen. In diesen Fällen darf die Polizei eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wie das Berliner Verwaltungsgericht in eine am Mittwoch veröffentlichten urteil entschied. (VG 1 K 107.19)

Es wies damit die Klage eines Vermieters ab, der die Kosten in Höhe von über 340 Euro nicht zahlen wollte. Der Vermieter hatte im Juli 2018 eine Wohnung an zwei Feriengäste vermietet, denen er vorwarf, Gebühren für ein verspätetes Einchecken nicht gezahlt zu haben. Er rief daraufhin die Polizei, um die Mieter aus der Wohnung werfen zu lassen. Das lehnten die Beamten ab, weil er seine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen könne.

Am nächsten Tag riefen die Feriengäste die Polizei, weil sie mit ihrem Schlüssel nicht mehr in die Wohnung gelangten. Einer der Touristen war wegen seiner HIV-Erkrankung dringend auf Medikamente angewiesen, weswegen die Polizei die Öffnung der Tür veranlasste. Sie stellte dem Vermieter die Kosten in Rechnung. Dagegen versuchte er sich gerichtlich zu wehren.

Dass die Polizei dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellte, war jedoch rechtens, wie die Richter entschieden. In diesem Fall habe eine Gefahr für Leib und Leben bestanden, weil der erkrankte Gast nicht ohne Weiteres anderweitig ärztliche Hilfe in Anspruch hätte nehmen können. Er sei auf die Medikamente eingestellt gewesen. Der Vermieter sei als Veranlasser des Einsatzes für die Kosten zu belangen. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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