Staatsanwaltschaft beantragt Immunitätsaufhebung für Thüringer Regierungschef Ramelow

Bodo Ramelow (über cozmo news)
Bodo Ramelow (über cozmo news)

Nach einer Beleidigungsanzeige eines AfD-Abgeordneten hat die Erfurter Staatsanwaltschaft beim thüringischen Landtag eine Aufhebung der Immunität von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beantragt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung dafür, dass wegen des entsprechenden Tatvorwurfs gegen Ramelow ermittelt werden kann.

Ramelow hatte dem AfD-Angeordneten während einer Landtagssitzung zur Rechtsextremistenzelle NSU im Juli von der Regierungsbank aus den Mittelfinger gezeigt, nachdem dieser sich geäußert hatte. Ramelow selbst bezeichnete dies danach als ungebührlichen Aussetzer, der weder dem Parlament noch der Rolle eines Ministerpräsidenten angemessen gewesen sei. Der Angeordnete der AfD erstattete später eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben des Landtags entscheidet dessen Justizausschuss über Anträge der Staatsanwaltschaft zur Aufhebung der Immunität seiner Abgeordneten, zu denen auch Ramelow gehört. Die entsprechenden Verfahren unterliegen laut Landtagsverwaltung grundsätzlich der Geheimhaltung, der Justizausschuss entscheidet nicht öffentlich.

Immunitätsregelungen für Abgeordnete sind im Grundgesetz und allen Landesverfassungen verankert. Sie schützen Parlamentarier während ihrer Amtszeit vor Zugriffen durch Strafverfolgungsbehörden, sofern der Landtag dem nicht zustimmt. Für ihr Abstimmungsverhalten oder Äußerungen im Parlament dürfen sie niemals zur Verantwortung gezogen werden, auch nicht nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Eine Ausnahme davon bildet nur der Vorwurf verleumderischer Beleidigung.

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