Stadt Leipzig erklärt Kundgebung von „Querdenken“ wegen Verstößen gegen Auflagen für beendet

Polizei (über cozmo news)
Polizei (über cozmo news)

An einer Großdemonstration der Initiative „Querdenken“ gegen die Corona-Maßnahmen in Leipzig haben sich nach Polizeiangaben am Samstag rund 20.000 Menschen beteiligt. Die Kundgebung wurde am Nachmittag von der Stadt für beendet erklärt, weil Abstandsregeln nicht eingehalten wurden und Teilnehmer nicht wie vorgeschrieben Masken trugen. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. 

Die Polizei rief die Demonstranten nach der offiziellen Beendigung der Kundgebung auf, den Platz in der Innenstadt zu verlassen. Die Teilnehmer kamen dieser Aufforderung zunächst nur zögerlich nach. Die Großdemonstration auf dem Augustusplatz im Stadtzentrum war erst in der Nacht zum Samstag vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht unter Einschränkungen erlaubt worden. Die Stadt wollte erreichen, dass die Kundgebung auf Parkplätzen an der Neuen Messe außerhalb der Innenstadt stattfindet.

Das Gericht verband die Erlaubnis für die Demo im Stadtzentrum aber mit strengen Auflagen: Unter anderem bestand die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Teilnehmerzahl wurde zudem auf maximal 16.000 Menschen begrenzt. In Leipzig gab es am Samstag insgesamt mehr als 25 Versammlungen, darunter auch Gegendemonstrationen gegen die „Querdenken“-Kundgebung. 

In Leipzig war es bereits am Freitagabend zu Ausschreitungen gekommen, als Polizisten mit Steinen beworfen wurden. Bei dem Vorfall im Stadtteil Connewitz wurden drei Polizisten verletzt, wie die Polizei mitteilte. Zudem wurden demnach Einsatzfahrzeuge beschädigt. Die Steine sowie auch Pyrotechnik seien aus den Reihen einer Spontandemonstration geworfen, die sich im Zusammenhang mit der Festnahme einer mutmaßlichen Linksextremistin gebildet hatte.

Die am Donnerstagnachmittag in Leipzig festgenommene Frau wird nach Angaben der Bundesanwaltschaft verdächtigt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Lina E. soll sich der linksextremen Gruppe spätestens im September 2019 angeschlossen haben. Deren Mitglieder lehnten den bestehenden demokratischen Rechtsstaat, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das staatliche Gewaltmonopol ab, erklärte die Bundesanwaltschaft. E. soll in der Gruppe schnell zur Anführerin aufgestiegen sein, Angriffe geplant und geleitet sowie ihr Auto für die Flucht bereitgestellt haben. 

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