Studie: Rendite für betriebliche Altersvorsorge steigt in vielen Fällen durch Soli-Abschaffung

Geld sparen - Bild: TatianaMara via Twenty20
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Wenn ab 1. Januar der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler entfällt, können sich Millionen Beschäftigte mit betrieblicher Altersversorgung doppelt freuen: Für Arbeitnehmer, die ihre Alterssicherung mit staatlicher Förderung über die sogenannte Entgeltumwandlung finanzieren, wird die Rendite durch die Abschaffung des Solis teilweise kräftig gesteigert, wie aus gemeinsamen Berechnungen des Versicherers HDI Leben und des Steuerspezialisten Thomas Dommermuth hervorgeht.

Lässt demnach ein 45-jähriger Arbeitnehmers mit 65.000 Euro Bruttojahreseinkommen monatlich 200 Euro Gehalt von seinem Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln, steigt die Rendite der Betriebsrente von 5,6 Prozent auf 6,37 Prozent. Für einen Beschäftigten mit 90.000 Euro steige die Rendite von 5,3 auf rund 5,7 Prozent.

Auch Geringverdiener mit 25.000 Bruttojahreseinkommen profitieren demnach von den Änderungen beim Solidaritätszuschlag. Hier steige die Rendite für einen 45-jährigen von 5,39 Prozent auf 5,46 Prozent. 

„Ein 45-jähriger mit 65.000 Euro Gehalt kann alleine über die gesetzlichen Fördersysteme schon jetzt vier Prozent Rendite im Jahr verbuchen“, erklärte Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HID Pensionsmanagement AG. Die Verzinsung der Rentenversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge komme dann noch obendrauf. „Im Ergebnis erzielt eine betriebliche Altersversorgung zum Teil mehr als sechs Prozent jährliche Rendite.“

Bei der Betriebsvorsorge ist ein hoher Anteil der Rendite für Arbeitnehmer gesetzlich verankert und damit festgeschrieben. Für gut 15 Millionen Arbeitnehmer in der deutschen Privatwirtschaft werden den Angaben zufolge Beiträge dazu geleistet. Verbreitet finanzieren Arbeitnehmer die Vorsorge über die Entgeltumwandlung. 

Der Solidaritätszuschlag soll nach der bisherigen Gesetzeslage ab 1. Januar für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, für weitere 6,5 Prozent wird er verringert. Der Zuschlag war 1991 eingeführt worden, um die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung bewältigen zu können.

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