Besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können sich leichter von den Rundfunkgebühren befreien lassen. ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigten sich wegen des Teil-Lockdowns im November und Dezember auf eine Ausweitung der Freistellungsmöglichkeiten aus, wie sie am Donnerstag in Köln mitteilten.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können demnach eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war. Anders als bisher muss der Schließungszeitraum dabei nicht mehr aus zusammenhängenden vollen Monaten bestehen. Unternehmen können einfach sämtliche Tage zusammenrechnen, an denen ihre Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war.