Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Inkassogebühren geschützt werden, wenn sie Gläubigern Geld schulden – vor allem bei kleineren Beträgen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht stimmten am Freitag im Bundestag die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD; AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, ein Inkassoverfahren dürfe für Verbraucher „nicht zur Kostenfalle werden“.
Die Neuregelung soll aus Sicht von Union und SPD vor allem verhindern, dass bei kleineren Forderungen die Inkassogebühren höher sind als die geforderten Beträge. Künftig sollen Schuldner dabei vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen werden.
„Bislang war es häufig so, dass die geforderten Gebühren in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand oder zur Höhe der Forderung stehen“, erklärte Lambrecht. In der Bundestagsdebatte hatte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner zuvor unter anderem darauf verwiesen, dass es Fälle von Missbrauch gebe, in denen die „Rechtsunerfahrenheit“ von Verbrauchern ausgenutzt werden.
Zugleich soll aus Sicht der Koalitionsfraktionen weiter sichergestellt werden, dass Inkassodienstleistungen für die Unternehmen der Branche wirtschaftlich bleiben. Derzeit führen diese der Wirtschaft nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) pro Jahr rund sechs Milliarden Euro an Liquidität wieder zurück und bearbeiten dafür mehr als 20 Millionen Forderungen.
Unions-Verbraucherschutzexperte Sebastian Steineke (CDU) betonte in der Bundestagsdebatte, dass diese Gelder gerade auch für kleine Unternehmen wichtig seien, die keine eigene Rechtsabteilung hätten. Auch er hob indes hervor, dass nun „endlich“ die Unwucht abgeschafft werde, dass im Bereich unter 50 Euro die Gebühr teils höher sei als die eigentliche Forderung.
Gestärkt wird durch die Neuregelung nach Angaben von Justizministerin Lambrecht auch die Aufsicht über Inkassodienstleister. „In Zukunft sollen die Aufsichtsbehörden zum Beispiel auch dann einschreiten, wenn Inkassodienstleister aggressiv oder irreführend auftreten“, erklärte sie. „Außerdem können die Behörden bestimmte Verhaltensweisen untersagen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.“ Keine Mehrheit erhielten im Bundestag Anträge der Oppositionsfraktionen, die teils einen noch weitergehenden Schutz von Verbrauchern gefordert hatten.
Scharfe Kritik äußerte am Freitag der BDIU. Bessergestellt würden durch die Reform ausgerechnet die Schuldner, die im Schnitt bereits zwei bis drei Gläubigermahnungen und ein massiv vergünstigtes erstes Inkassoschreiben ignoriert hätten. Die Politik belohne damit schlechte Zahlungsmoral. Durch das neue Gesetz befürchte die Branche nunmehr „massive Umsatzeinbußen von bis zu einem Drittel“, erklärte der Bundesverband.