Verbraucherschützer wollen Online-Marktplätze für fehlerhafte Produkte haftbar machen

Online-Marktplätze - Bild: RLTheis via Twenty20
Online-Marktplätze - Bild: RLTheis via Twenty20

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller fordert, dass Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay künftig stärker für die Einhaltung von Verbraucherrechten in die Verantwortung genommen werden. „Verbraucher sagen: Ich kaufe bei dem Online-Marktplatz und nicht: Ich kaufe bei einem Anbieter in China“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dem „Handelsblatt“ vom Dienstag. Diese prominente Rolle von Online-Marktplätzen müsse sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln.

„Online-Marktplätze müssen für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen“, forderte Müller im „Handelsblatt“. Die Chance dafür bietet laut vzbv der Digital Services Act (DSA) der EU-Kommission. Er zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft im europäischen Binnenmarkt neu auszurichten. Dazu zählt etwa eine Reform der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie. 

Es sei „höchste Zeit“, diese Richtlinie zu überarbeiten, sagte Müller dem „Handelsblatt“. Seit Inkrafttreten im Jahr 2001 hätten sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt. Die Richtlinie müsse die gewachsene Bedeutung von Online-Marktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen. „Hierfür müssen Online-Marktplätze rechtlich als Akteure in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.“ 

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