Verbraucher sollen beim Kauf von Software und Apps sowie auf Online-Marktplätzen besser geschützt werden. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte dazu am Dienstag einen Gesetzentwurf, mit dem Vorgaben der EU umgesetzt werden. Damit sollen vor allem Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte und Dienstleistungen verbessert werden.
„Die Regelungen bringen Verbraucherinnen und Verbrauchern zahlreiche Verbesserungen beim Kauf von Software, Apps oder E-Books sowie beim Einkauf auf den bekannten Online-Marktplätzen“, erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). So sei es nicht länger hinnehmbar, wenn Käufer von Software oder Apps diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen könnten.
„Unser Entwurf verpflichtet die Verkäufer nun gesetzlich zur kostenfreien Bereitstellung funktionserhaltender Updates und Sicherheitsupdates“, betonte Lambrecht weiter. Von der Neuregelung betroffen sind Käufe von Musik- und Videodateien, Spielen und sonstiger Software sowie Nutzungen sozialer Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste – auch dann, wenn dabei kein Geld fließt, sondern die Nutzer „mit ihren Daten bezahlen“.