Verschärfte Kontaktbeschränkungen werden für Weihnachten und Silvester gelockert

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Die Ministerpräsidenten haben vor dem nächsten Coronagipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Forderungen festgezurrt. Eine Verlängerung des Teillockdowns bis kurz vor Weihnachten zuzüglich weiterer Kontaktbeschränkungen, gelockerte Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester und weitere Wirtschaftshilfen – die Vorstellungen der Bundesländer im Überblick:

VERLÄNGERUNG BESTEHENDER MAẞNAHMEN

Grundsätzlich sollen die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember beibehalten werden. Dies betrifft etwa die Schließung von Restaurants, Kinos, Theatern, Fitnessstudios und Übernachtungsangebote für touristische Reisen. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben. Bei einer Inzidenz von deutlich weniger als 50 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner und einer sinkenden Tendenz sollen die Länder eigenständig Lockerungen verfügen dürfen. Vor Weihnachten sollen die Maßnahmen überprüft und bewertet werden. Dieses Verfahren der Überprüfung soll in den Wintermonaten fortgeführt werden.

VERSCHÄRFTE KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Vom 1. Dezember an sind nach der Forderung der Ministerpräsidenten private Treffen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall maximal fünf Menschen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Diese Verschärfung wird von den Bundesländern umgesetzt und kann entsprechend verlängert werden.

ERWEITERTE MASKENPFLICHT

Die Maskenpflicht im Handel gilt künftig auch vor den Läden und auf Parkplätzen. Sie gilt grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten – also in allen Fußgängerzonen. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht – es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.

WEIHNACHTEN UND SILVESTER

Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar können sich maximal zehn Menschen aus mehreren Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Beschränkung. Damit könnten etwa Großeltern Besuch von mehreren ihrer Kinder und deren Partnern sowie kleineren Enkelkindern ohne Begrenzung erhalten und so im größeren Kreis Weihnachten feiern. Auch Feiern mit mehreren Freunden an Silvester sind erlaubt. Private Silvesterfeuerwerke sind möglich – auf belebten Plätzen und Straßen wird dies aber untersagt.

KIRCHEN

Bund und Länder wollen mit den Kirchen darüber sprechen, wie Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung stattfinden können. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter sollen unterbleiben.

BETRIEBSSCHLIEẞUNGEN

Unternehmen werden gebeten, ihre Betriebe vom 23. Dezember bis 1. Januar zu schließen – entweder durch Betriebsferien oder Homeofficelösungen.

SCHULEN

Das Offenhalten von Kitas und Schulen behält höchste Priorität. Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. An Infektionshotspots sollen für ältere Jahrgänge weitergehende Maßnahmen wie Homeschooling nach Schulen spezifisch umgesetzt werden. Klassenfahrten und Schüleraustausch bleiben untersagt. Die Quarantäne für Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers wird auf fünf Tage verkürzt. An Schulen sollen verstärkt Schnelltests durchgeführt werden.

FINANZHILFEN

Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Die Novemberhilfe wird in den Dezember verlängert, Schausteller und Marktkaufleute sollen mit einbezogen sein. Der Bund soll mit der Europäischen Union mögliche Probleme mit dem EU-Beihilferecht klären. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, sollen die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängert werden – etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. 

SOZIALGARANTIE

Die bereits für das Jahr 2021 beschlossene Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent soll bis zum Jahr 2022 verlängert werden.

QUARANTÄNE

Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wird ab dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.

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