Die Leimrutenjagd, bei der Vögel mithilfe von mit Kleber bestrichenen Zweigen gefangen werden, ist in der Europäischen Union verboten – außer in Teilen Südfrankreichs. Dort kann die Jagdmethode nach Ansicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter bestimmten Umständen erlaubt bleiben. Voraussetzung sei unter anderem, dass dem Erhalt der Tradition ein „erhebliches kulturelles Gewicht“ zukomme, argumentierte Juliane Kokott am Mittwoch in Luxemburg in ihren Schlussanträgen. (Az. C-900/19)
Zwei Tierschutzvereinigungen hatten gegen die französische Regelung geklagt, die den Einsatz von Leimruten zum Fangen von Drosseln und Amseln in fünf Départements erlaubt. Der französische Staatsrat fragte den EuGH, ob die Regelung mit dem europäischen Vogelschutz vereinbar sei.
Unabhängig von ihrer kulturellen Bedeutung könne sie dies nur sein, wenn die Jagd streng überwacht und auf wenige Exemplare beschränkt werde, erklärte die Generalanwältin. Zudem müsse gesichert sein, „dass der ungewollte Fang von Vogelarten und seine Konsequenzen“ im Vergleich zu der kulturellen Bedeutung der Fangmethode hinnehmbar seien. Der EuGH muss der Generalanwältin in seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber oft.