Was Verbraucher in den kommenden Wochen erledigen können um noch Geld zu sparen

Geld sparen - Bild: TatianaMara via Twenty20
Geld sparen - Bild: TatianaMara via Twenty20

Werbungskosten, Handwerkerleistungen, reduzierte Mehrwertsteuer oder die Riester-Rente: Mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel können Verbraucher noch Geld sparen. Vor allem der Blick auf die Steuern lohnt sich.

INVESTITIONEN: 

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000 Euro überschreiten. Was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsweise die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr schon 2020 beglichen werden. 

Auch kann es sich lohnen, noch vor Jahreswechsel von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen: Bis zu 6000 Euro für Arbeitsstunden und Anfahrt kann ein Haushalt im Jahr geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent. 

KRANKHEITSKOSTEN: 

Bis zu einer individuellen Grenze der „zumutbaren Belastungen“, die je nach Familienstand und -größe variieren, muss jeder die Kosten selbst tragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wird die Grenze aber überschritten, kann sich dies steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, das Implantat oder die neue Brille noch im alten Jahr zu bezahlen, wenn so die individuelle Grenze überschritten wird. Berechnen lässt sich die eigene „zumutbare Belastung“ mit einem Rechner auf der Internetseite der Bayerischen Finanzverwaltung, wie der Steuerzahlerbund rät.

LOHNSTEUER: 

Ab dem 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber. Wer höhere Steuern und Sozialabgaben vermeiden möchte, sollte daher rechtzeitig seine Arbeitszeit anpassen, um unter der Grenze von 450 Euro im Monat zu bleiben.

Ehepaare sollten prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Sinnvoll kann dies etwa sein, wenn ein Partner im nächsten Jahr Leistungen erhalten wird, die vom Nettoeinkommen abhängen – also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt. 

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen – etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen – kann das Netto erhöht werden. Bis Jahresende sollten Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt. 

GELDANLAGE: 

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften) hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen – doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern. 

Geringverdiener mit hohen Kapitaleinkünften wie beispielsweise Rentner sollten prüfen, ob ihre Nichtveranlagungsbescheinigung noch gilt. Damit können sie, wenn sie keine Einkommenssteuer zahlen, sich auch die Kapitalertragssteuer sparen. Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre. 

ALTERSVORSORGE: 

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge zahlen – das sind vier Prozent ihres Bruttoeinkommens im Vorjahr. Ist dies nicht mehr der Fall, weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat, werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Der Maximalbetrag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2100 Euro. Die Zulagen können noch zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden. 

GEHALTSVERHANDLUNG:

Statt einer Gehaltserhöhung ist vielleicht auch ein Lohn-Extra wie ein Jobticket möglich. Das Jobticket bleibt seit Anfang 2019 steuerfrei, auf ein Gehaltsplus fallen dagegen Steuern und Sozialversicherung an. 

KFZ-STEUER:

Ab 2021 hängt die Kfz-Steuer stärker vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab. Dadurch steigt bei einigen Fahrzeugmodellen die Kfz-Steuer etwas an. Die Änderung bezieht sich auf Autos, die ab dem 1. Januar erstmalig zugelassen werden. Wer sich noch die alte Berechnungsmethode sichern möchte, sollte laut Steuerzahlerbund ein Neufahrzeug noch in diesem Jahr zulassen.

MEHRWERTSTEUER

Die Bundesregierung hat zur Stützung der Wirtschaft in der Corona-Krise die Mehrwertsteuer vorübergehend von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz liegt bei fünf statt sieben Prozent. Die Absenkung ist bis zum Jahresende befristet. Wer also größere Anschaffungen plant, sollte diese laut Steuerzahlerbund gegebenenfalls noch in diesem Jahr tätigen.

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